Hygienekonzept 

Unser Hygienekonzept für infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 ("Coronavirus")

Mit Sorgfalt und strenger Hygiene werden wir gemeinsam unserer Verantwortung für die Eindämmung des Coronavirus gerecht. 

Wir möchten Euch daher eine kurze Übersicht über unser aktuelles Hygienekonzept geben. In Baden-Württemberg gilt für die Gastronomie die 3G-Regel. 

Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind nur noch:
  • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
  • Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt. 
  • Personen, die Ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben.
  • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht - also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.
Daneben bitten wir Euch, folgendes zu beachten:
  • Bitte beachtet die aktuellen Hygiene- und Zutrittsbestimmungen vor Ort.
  • Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen- Nachweis möglich.
  • Maskenpflicht gilt im Biergarten, im Restaurant, auf dem Weg zur Toilette und in der Toilette. Am eigenen Tisch besteht keine Maskenpflicht.
  • Abstände auf Laufflächen und im Toilettenbereich einhalten.
  • Regestrierungspflicht beachten.
Eine aktuelle & detaillierte Übersicht findet Ihr beim DEHOGA Bundesverband unter folgendem Link:

  
Für weitere Informationen kontaktieren Sie  uns gerne per Email oder telefonisch. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen. 

Thomas Seitz und Team