Hygienekonzept
Unser Hygienekonzept für infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 ("Coronavirus")
Mit Sorgfalt und strenger Hygiene werden wir gemeinsam unserer Verantwortung für die Eindämmung des Coronavirus gerecht.
Wir möchten Euch daher eine kurze Übersicht über unser
aktuelles Hygienekonzept
geben. In Baden-Württemberg gilt für die Gastronomie die 3G-Regel.
Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind nur noch:
- Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
- Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
- Personen, die Ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben.
- Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht - also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.
Daneben bitten wir Euch, folgendes zu beachten:
- Bitte beachtet die aktuellen Hygiene- und Zutrittsbestimmungen vor Ort.
- Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen- Nachweis möglich.
- Maskenpflicht gilt im Biergarten, im Restaurant, auf dem Weg zur Toilette und in der Toilette. Am eigenen Tisch besteht keine Maskenpflicht.
- Abstände auf Laufflächen und im Toilettenbereich einhalten.
- Regestrierungspflicht beachten.
Eine aktuelle & detaillierte Übersicht findet Ihr beim DEHOGA Bundesverband
unter folgendem Link:
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne per Email oder telefonisch. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen.
Thomas Seitz und Team